Wissenschaftliche Weiterbildung und der EU-Rahmen fur staatliche Beihilfen Auswirkungen auf den offentlichen Hochschulsektor in Brandenburg
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Eine alternde Bevolkerung und ein steigender Bedarf an Kompetenzen verstarken die Erwartungen, dass die Hochschulen Weiterbildungsangebote fur Erwachsene, die ihre Qualifikationen auf einem hoheren Niveau erneuern oder erweitern wollen, ausbauen werden. Weiterbildung wird auch in Deutschland und insbesondere im Land Brandenburg immer wichtiger, um den Bestand an hochqualifizierten Arbeitskraften zu erhalten. Die offentlichen Hochschuleinrichtungen in Brandenburg tragen bislang jedoch nur vergleichsweise wenig dazu bei. Um ihr Angebot an wissenschaftlicher Weiterbildung zu erweitern, brauchten diese Einrichtungen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung offentlicher Mittel angesichts der politischen Vorgaben der Europaischen Union (EU) zu staatlichen Beihilfen. Die EU-Beihilfepolitik gewahrleistet, dass offentliche Subventionen (staatliche Beihilfen) von staatlichen Stellen nicht zur Verdrangung anderer Akteure (wirtschaftlicher Tatigkeiten) von den Markten verwendet werden. Es gibt keine klaren Vorgaben auf EU-, Bundes- oder Landesebene dazu, ob Weiterbildung eine nicht-wirtschaftliche Tatigkeit darstellt und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist. Der vorliegende Bericht analysiert die rechtlichen Grundlagen und gibt Empfehlungen an die Landesregierung und offentliche Hochschuleinrichtungen in Brandenburg dazu, wie sich der Status der wissenschaftlichen Weiterbildung als staatlich geforderte Tatigkeit klaren lasst. Daruber hinaus werden Hinweise fur die Auslegung und kunftige Reform des EU-Beihilferahmens gegeben und Impulse fur politisches Handeln auch in anderen deutschen Bundeslandern und auf Bundesebene gesetzt.
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