Die Stadteordnung von 1808 und die Stadt Berlin
Mit einem Beitrag Stadtgeschichte Berlins als wissenschaftliche Disziplin. Paul Clauswitz und der Beginn einer selbstandigen Berlin-Geschichtsschreibung
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Der Name des Freiherrn vom Stein bleibt bis heute verbunden mit den nach ihm benannten Reformen des preuischen Staates. Als der dauerhafteste Teil dieses Reformwerks erwies sich die Stadteordnung vom 19. 11. 1808, mit der den Stadten eine weitgehende Selbstverwaltung eingeraumt wurde. Zwar blieb die freie Betatigung in der Selbstverwaltung damals noch an Besitz und Bildung gebunden. In dieseJ?, Grenzen aber wurden erstmals Burgerschaften gebildet und Burgerrechte sowie Burgerpflichten des einzelnen konstituiert. Berlin erhielt so die Chance, die Kraft seiner Burger zur Entfaltung kommen zu lassen. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen fur den Aufstieg dieser zunachst kleinen Provinzstadt zu einem der geistigen und politischen Zentren Europas. Auch heute ist die Starkung von Selbstverantwortung oft die uberzeugende Antwort auf neue Herausforderungen am Ende des 20. Jahrhunderts. Ich freue mich, da zur 750-Jahr-Feier im Jahre 1987 an die Stadteordnung und an die gediegenste Darstellung und Wertung ihrer Praxis in Berlin durch Paul Clauswitz erinnert wird. Damit wird ein zentrales Werk uber die Geschichte Berlins wiederauf ge- legt, das 100 Jahre nach der Stein'schen Stadteordnung entstand. Moge die Lekture dieses neuen und zugleich alten Buches einem Historiker, einem Archivar oder auch nur jedem Freund Berlins die Kontinuitat und die Diskontinuitat der Geschichte Berlins beispielhaft vor Augen fuhren. Berlin, Januar 1986 Eberhard Diepgen Regierender Burgermeister von Berlin Vorwort Paul Clauswitz' Standardwerk uber die Stadteordnung verdient noch heute besonde- res Interesse. Mit dieser Monographie zur modernen Stadtrechtsgeschichte Berlins liegt eine mastabsetzende Untersuchung von wissenschaftshistorischem Rang vor.
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