Hundert Fragen und Antworten zum Euro
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Mit der Einfuhrung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zum 1. Januar 2002 unternehmen zwolf Staaten der Europaischen Union das bisher weitestgehende, aber auch risikoreichste Integrationsexpe- riment. Nach mehreren gescheiterten bzw. begrenzten Versuchen, auch die Wahrungspolitik in den Integrationsprozess einzubeziehen - u. a. 1971 der Wemer-Plan zur stufenweisen Einfuhrung der Wah- rungsunion, 1979 die Schaffung des Europaischen Wahrungssystems auf deutsch-franzosische Initiative - wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 ein qualitativer Sprung unternommen. In einem Drei- Stufen-Plan wurde die Europaische Wahrungsunion gebildet, wobei dem mit dem Beginn der zweiten Stufe im Jahr 1994 eingerichteten Europaischen Wahrungsinstitut vor allem die Aufgabe der Vorberei- tung der dritten Stufe zukam. Diese Aufgabe beinhaltet hauptsachlich die Sicherstellung der Unabhangigkeit der an der Wahrungsunion beteiligten nationalen Zentralbanken. In der 1999 einsetzenden dritten Stufe wurde der "Quantensprung" mit der Einfuhrung des Euro ge- wagt. Nun wurden unwiderruflich die Wechselkurse der an der Wah- rungsunion beteiligten Mitgliedstaaten festgelegt. Die geldpolitische Kompetenz und Verantwortung wurde auf das Europaische System der Zentralbanken ubertragen. In einer Ubergangszeit von drei Jahren konnte die Umstellung von nationalen Wahrungen in Euro praktiziert werden. So lauten z. B. die Konto-Auszuge der Geldinstitute ebenso in Euro, wie auch der Handel seine Preisauszeichnungen weitgehend sowohl in Euro als auch in der nationalen Wahrung vornimmt. Auch an den Borsen der Mitgliedstaaten werden seit 1999 die Aktien in Euro gehandelt. Die neue Gemeinschaftswahrung darf nicht nur mit okonomischen Augen gesehen werden. Sie ist eminent politisch.
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