Das U.S.-amerikanische Leasingrecht nach Art. 2A Uniform Commercial Code
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"Leasing" kam, nicht nur dem Worte nach, aus den USA zu uns. Diese Rezeption, getragen vorwiegend von zivilrechtsfremden Zwecken (vgl. Einfuhrung S. 1), beschrankte sich jedoch vielfach auf die nackte Form. Sie stie auf ein andersartiges rechtliches Umfeld, das schon deshalb nicht immer angemessen reagierte, weil der ursprungliche rechtliche Rahmen in vielfaltigem Fallrecht, einer Interaktion zwischen Kautelarjurisprudenz und Gerichtsent- scheidungen, versteckt war und damit einem breiteren Publikum verborgen blieb. Die Kodifikation dieses Rechts in Titel 2A des UCC brachte das Fallrecht in eine ubersichtliche Form. Zu erklaren bleibt freilich viel. Die Arbeit von Wolfgang Muller macht zum einen den europaischen Leser mit dem originaren System des Leasing vertraut. Zum anderen schlagt sie die Brucke zum vorausgehenden Fallrecht, als dessen Fortsetzung die Kodifika- tion im UCC gedacht ist. Gleichsam nebenbei macht sie in mehreren umfangreichen Funo- ten auf die teilweise erheblich divergierende Rechtslage in Deutschland aufmerksam. Schlielich zeigt sie mit einer umfassenden Behandlung der Storung bei der Vertragsab- wicklung, wie durch eine moderne Gesetzgebung Interessenkonflikte in einer langerfristigen Vertragsbeziehung mit mehreren Beteiligten angemessen gelost werden konnen. Die bis in die Kodifikation hineinreichende Differenzierung, welche die Arbeit von Muller sorgfaltig nachzeichnet, mag erschrecken. Sie spiegelt jedoch lediglich die Konfliktsvielfalt - jeden- falls im Rechtsleben der USA, das auf den Kontinent zwangslaufig zuruckstrahlt. Der Ubernahme einer solchen Kodifikation wird nicht das Wort geredet, manche Interessenbe- wertung erscheint jedoch mehr als bedenkenswert.
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