Berichte zum Wirtschaftlichen Verbraucherschutz 2007 und 2008
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Nach 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den fur den Verbraucherschutz zustandigen obersten Landesbehorden jahrlich, erstmals zum 31. Dezember 2007, umfassend und in anonymisierter Form uber die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Der vorliegende erste Bericht reflektiert die durch das BVL als Zentrale Verbindungsstelle vorgenommenen Ubermittlungen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des VSchDG.Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ber die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre, vom Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung an gerechnet, Bericht ber die Durchfhrung der Verordnung. Der vorliegende erste Bericht enthlt die relevanten Angaben fr die Jahre 2007 und 2008.
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